Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich, spätestens neun Monate nach Schluss des Geschäftsjahres statt.
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Die ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich, spätestens neun Monate nach Schluss des Geschäftsjahres statt.