Auftrag und Zielsetzung
Die Agricura schützt ihre Mitglieder gegen finanzielle Verluste aus dem Preisrisiko während der vertraglichen Lagerdauer und richtet eine angemessene Entschädigung an die mit der Pflichtlagerhaltung verbundenen Aufwendungen aus. Sie schützt ihre Mitglieder zudem gegen unversicherbare Sachschäden, die weder durch den Bund noch durch Dritte gedeckt sind. Sie orientiert die Genossenschafter und Behörden über den Stand der schweizerischen Düngerversorgung mit Produkten, die der Lagerhaltungspflicht unterstellt sind.
Die Agricura bezweckt keinen Gewinn. Sie strebt zusammen mit der Behörde, den Importeuren und Herstellern eine kostenoptimale Durchführung der Pflichtlagerhaltung von Stickstoffdüngemitteln nach den gesetzlichen Bestimmungen an.